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§57a Überprüfung

 

§57a Überprüfung 

 

Ihre Sicherheit und Ihr Wohl sind uns ein besonderes Anliegen.Darum erlauben wir uns, Sie auf die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung Ihres Fahrzeuges nach § 57a (Pickerl) zu erinnern.

Unser permanent geschultes Personal ist stets darum bemüht, Ihr Fahrzeug fachmännisch im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.Vertrauen Sie in unsere Qualitätsarbeit und vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unserem Werkstättenleiter Hr. Martin Greimel

( 0316-405300 Dw.68 oder Hr. Franz Tomberger ( 0316-405300  DW.40  Dann haben Sie wieder die Gewissheit, dass Ihr Fahrzeug verkehrs-und betriebssicher ist. Im Zuge eines Serviceintervalles ist die §57a Überprüfung kostenlos!

PS.: Wir führen die §57a Überprüfung selbstverständlich für alle

         Marken und Modelle durch!